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Pflegehelfer:in für Halleiner Bildungseinrichtungen (w/m/d)

Start: 13.09.2024 | Bewerbungsfrist: 13.10.2024 12:00:00

Pflegehelfer:in für Halleiner Bildungseinrichtungen (w/m/d)

GESTALTEN.

Diese Aufgaben erwarten dich:
  • Übernahme und verantwortliche Ausführung von Aufgaben im hygienischen und pflegerischen Bereich, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Pflege und Erziehung der Kinder stehen
  • Erfüllung der Aufsichtspflicht und allgemeinen Dienstpflicht
  • Hilfe bei Pflegemaßnahmen (z.B.: Mobilität, Körperpflege, Medikamenteneinnahme, Essenseinnahme, ...)

GEMEINSAM.

Womit du uns begeisterst:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Wünschenswert: Erfahrungen in der Pflegehilfe
  • Wünschenswert: Erste Hilfe Kurs

ZUKUNFT.

Worauf du dich freuen kannst:

  • Wertschätzende und kollegiale Arbeitsatmosphäre, abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben und einen krisensicheren Arbeitsbereich
  • Sechste Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
  • Zahlreiche Sozialleistungen wie zB vergünstigtes Parken in unseren Parkgaragen, diverse jährliche Betriebsausflüge, Ermäßigung der Jahreskarte im Freibad, Rabatte in diversen Halleiner Geschäften, Zuschuss für Angestellte von 50% bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung
  • Umfassende Sonderurlaubsrichtlinie (zB freie Tage am 24.12. und am 31.12.)
  • Laufend Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Betriebliche Gesundheitsförderung

Beschäftigungsausmaß: 15,00 Wochenstunden (Teilzeit)
Bewerbungsfrist:
bis spätestens 13.10.2024 12:00 Uhr
Bewerbung
: über https://stadtgemeinde-hallein.kommunos.at/294fc247.
Dienstbeginn
: nach Vereinbarung
Rückfragen: Sigrid Winkler, sigrid.winkler@hallein.gv.at, Tel. +43 6245 8988 216.

DEIN VERDIENST.

Einstufung: Entlohnungsschema VD Entlohnungsgruppe d mind. € 2.520 brutto, Vollzeit (zuzügl. Anrechnung der Vordienstzeiten)

Entlohnung: Grundlage ist das Sbg Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001. Die Ersteinreihung hängt von den nachgewiesenen Vordienstzeiten ab. Rückfragen zur Entlohnung sind erst auf Grundlage von Bewerbungsunterlagen möglich.

Auswahlverfahren: nach Bedarf Vorstellungsgespräche, Testverfahren, Schnupper- oder Probearbeit, fachliche Begutachtungen, allenfalls auch durch externe Stellen. Letztentscheidung: Bürgermeister und Kollegialorgane, unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.

Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten und sonstige Spesen können nicht ersetzt werden. Im Zuge der Online-Bewerbung ist schriftlich festzuhalten, dass Sie einer EDV-mäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.

Der Bürgermeister
Alexander Stangassinger