Polizist:in bzw. Aspirant:in (w/m/d)
Diese Aufgaben erwarten dich:- Allgemeiner sicherheitspolizeilicher Exekutivdienst
- Verkehrsdienst (Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs)
- Örtliche Sicherheitspolizei (Überprüfung und Kontrolle ortspolizeilicher Verordnungen)
- Allgemeine Administrationstätigkeiten
Das solltest du mitbringen:
- EDV-Anwenderkenntnisse und Büroorganisation
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Bürger/in
- Einwandfreier Leumund
- Sehr gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
Womit du uns begeisterst:
- Abgeschlossene Polizeigrundausbildung oder Bereitschaft zur Absolvierung der Grundausbildung
- Bis zum Beginn der Ausbildung eine Lenkerberechtigung für die Klasse B, die ohne Auflagen erteilt wurde (§ 4 Abs 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung)
- Sicheres, korrektes Auftreten, Koordinations- und Teamfähigkeit
- Hohe Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung
Worauf du dich freuen kannst:
- Wertschätzende und kollegiale Arbeitsatmosphäre, abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben und einen krisensicheren Arbeitsbereich
- Sechste Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
- Zahlreiche Sozialleistungen wie zB Vergünstigungen beim Mittagessen (d-bon App), vergünstigtes Parken in unseren Parkgaragen, diverse jährliche Betriebsausflüge, Ermäßigung der Jahreskarte im Freibad, Rabatte in diversen Halleiner Geschäften, Zuschuss für Angestellte von 50% bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung
- Laufend Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
- Fahrtkostenzuschuss
- Betriebliche Gesundheitsförderung
Beschäftigungsausmaß: 40,00 Wochenstunden (Vollzeit)
Bewerbungsfrist: bis spätestens 06.10.2024 12:00 Uhr
Bewerbung: über https://stadtgemeinde-hallein.kommunos.at/3fad438b.
Dienstbeginn: nach Vereinbarung
Rückfragen: KI Domink Anzengruber, d.anzengruber@hallein.gv.at, Tel. +43 6245 8988 115.
Einstufung: Entlohnungsschema VD, Entlohnungsgruppe w3 Einstiegsgehalt Vollzeit mind. EUR 2.529 brutto plus div. Zulagen und Anrechnung der Vordienstzeiten
Entlohnung: Grundlage ist das Sbg Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001. Die Ersteinreihung hängt von den nachgewiesenen Vordienstzeiten ab. Rückfragen zur Entlohnung sind erst auf Grundlage von Bewerbungsunterlagen möglich.
Auswahlverfahren: nach Bedarf Vorstellungsgespräche, Testverfahren, Schnupper- oder Probearbeit, fachliche Begutachtungen, allenfalls auch durch externe Stellen. Letztentscheidung: Bürgermeister und Kollegialorgane, unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.
Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten und sonstige Spesen können nicht ersetzt werden. Im Zuge der Online-Bewerbung ist schriftlich festzuhalten, dass Sie einer EDV-mäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
Der Bürgermeister
Alexander Stangassinger