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Freizeitpädagog:in - Gruppenführung für die Halleiner Volksschulen (w/m/d)

Start: 12.11.2024 | Bewerbungsfrist: 06.01.2025 12:00:00

Freizeitpädagog:in - Gruppenführung für die Halleiner Volksschulen (w/m/d)

GESTALTEN.

Diese Aufgaben erwarten dich:
  • Freizeitgestaltung, Essensverpflegung, Erziehungsarbeit, Aufsichtspflicht
  • Administrative Tätigkeiten wie Anwesenheit der Schüler:innen und Projektplanungen
  • Sportliche Aktivität, Kreativität, Musikalität und gestalterische Begabung

GEMEINSAM.

Welches Fachwissen beeindruckt uns:

  • Akad.Freiz.Pädagog.:in / Lehrer:in / Erzieher:in / Hortpädagog:in /Sozialpädagog:in
  • Sehr gute Deutschkenntnisse C2 (Muttersprache) oder mindestens C1 (zertifiziert)
  • Gute EDV-Kenntnisse in Word, Excel, Outlook, HOKITA
  • 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung

ZUKUNFT.

Worauf du dich freuen kannst:

  • Wertschätzende und kollegiale Arbeitsatmosphäre, abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben und einen krisensicheren Arbeitsbereich
  • Sechste Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
  • Zahlreiche Sozialleistungen wie zB Vergünstigungen beim Mittagessen (d-bon App), vergünstigtes Parken in unseren Parkgaragen, diverse jährliche Betriebsausflüge, Ermäßigung der Jahreskarte im Freibad, Rabatte in diversen Halleiner Geschäften, Zuschuss für Angestellte von 50% bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung
  • Umfassende Sonderurlaubsrichtlinie (zB freie Tage am 24.12. und am 31.12.)
  • Laufend Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Betriebliche Gesundheitsförderung


Beschäftigungsausmaß: 26,00 Wochenstunden (Teilzeit)
Bewerbungsfrist:
bis spätestens 01.12.2024 12:00 Uhr
Bewerbung
: über https://stadtgemeinde-hallein.kommunos.at/7c2d3471.
Dienstbeginn
: ehestmöglich
Rückfragen: Gerold Wührer, g.wuehrer@hallein.gv.at, Tel. +43 664 16 518 34.

DEIN VERDIENST:

Einstufung: Mit pädagogischer Ausbildung Einstiegsgehalt (Vollzeit) von ca EUR 3.115 (kp), mit freizeitpädagogischer Ausbildung EUR 2.847 (gp), zuzügl. Anrechnung der Vordienstzeiten.

Entlohnung: Grundlage ist das Sbg Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001. Die Ersteinreihung hängt von den nachgewiesenen Vordienstzeiten ab. Rückfragen zur Entlohnung sind erst auf Grundlage von Bewerbungsunterlagen möglich.

Auswahlverfahren: nach Bedarf Vorstellungsgespräche, Testverfahren, Schnupper- oder Probearbeit, fachliche Begutachtungen, allenfalls auch durch externe Stellen. Letztentscheidung: Bürgermeister und Kollegialorgane, unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.

Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten und sonstige Spesen können nicht ersetzt werden. Im Zuge der Online-Bewerbung ist schriftlich festzuhalten, dass Sie einer EDV-mäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.

Der Bürgermeister
Alexander Stangassinger